Jugendschutz im Alpenpark

Die Einhaltung des Jugendschutzes wird im Alpenpark seit seiner Eröffnung konsequent umgesetzt. Wir handeln beim Zutritt der Partys und bei der Ausgabe von alkoholischen Getränken stets sensibel und im höchsten Maß verantwortungsvoll. Die zuständigen Behörden bestätigen uns, dass es bei sämtlichen Kontrollen bei uns noch keinerlei Beanstandungen zum Jugendschutz gegeben hat.

Die nachfolgenden Maßnahmen sind seit jeher fester Bestandteil unserer Partys:

Maßnahmen zur Kontrolle der Einhaltung des Jugendschutzgesetzes

  • Sicherheitsdienst:
    Zu jeder Party kontrollieren, je nach Saison, sieben bis zwölf Sicherheitskräfte das Publikumsgeschehen. Das Sicherheitspersonal ist nach §34a (GewO) geschult und hat langjährige Erfahrung mit der Einlasskontrolle sowie dem Umgang mit Gästen in unserem Haus. Alle Vorkommnisse eines Einsatztages werden durch das Sicherheitspersonal seit Jahren schriftlich dokumentiert und notwendige Maßnahmen sofort umgesetzt. 
  • Einlasskontrolle:
    Zwei bis drei Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes kontrollieren den Einlass am Haupteingang. Hierbei wird bei nicht zweifelsfreier Alterseinschätzung eine Ausweiskontrolle durchgeführt. Der mit Abstand größte Teil der Abweisungen von Gästen am Haupteingang geht auf das zu geringe Alter zurück. Jugendlichen unter 18 Jahren wird die Teilnahme am Partybetrieb verwehrt.
  • Rundgänge:
    Durch den Skibetrieb können sich auch nach dem Beginn der Einlasskontrolle jüngere Gäste im Haus befinden, die schon seit dem Nachmittag die Piste nutzen. Das Sicherheitspersonal führt deshalb mit Beginn des Partybetriebes regelmäßig Kontrollgänge mit Ausweiskontrolle junger Gäste durch und ist im gesamten Publikumsbereich des Alpenpark präsent. Die Kontrollgänge werden ab 22 Uhr noch einmal verstärkt und die unter 16-Jährigen werden durch den Sicherheitsdienst aus dem Haus begleitet. Um 24 Uhr erfolgen weitere Rundgänge durch das Haus und die unter 18-Jährigen werden hinausbegleitet. Über den gesetzlichen Rahmen hinausgehend dürfen in unserem Haus Jugendliche unter 18 Jahren auch in Begleitung des Erziehungsberechtigten maximal bis 24 Uhr verweilen, danach müssen sie die Party verlassen, auch wenn der Erziehungsberechtigte die Verantwortung übernehmen will.
  • Barkräfte und Servicemitarbeiter:
    Barkräfte und Servicemitarbeiter sind bezüglich des Ausschanks von Alkohol an Jugendliche den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend instruiert und führen im Zweifelsfall Ausweiskontrollen durch.
  • DJ-Durchsagen:
    Wir führen DJ-Durchsagen vor 24 Uhr durch, die noch einmal deutlich auf das Ende der Ausgehzeit von Jugendlichen unter 18 Jahren hinweisen.
  • Geburtstagsfeiern für unter 18-Jährige:
    Geburtstagsfeiern für unter 18-Jährige während den Partys werden generell abgewiesen.
AKTUELLES:
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